Folge 4
Wie in [Merkmale unseres Unternehmens] erläutert, sind geistige Eigentumsrechte durch verschiedene Gesetze geschützt.
Unter diesen ist das Urheberrecht so beschaffen, dass „der Genuss und die Ausübung des Rechts keinerlei Leistung erfordern“ (Artikel 5, Absatz 2 der Berner Übereinkunft). Japan ist Mitglied der Berner Union und „wenn es in einem Vertrag eine gesonderte Bestimmung über die Rechte von Autoren und damit zusammenhängende Rechte gibt, gelten diese Bestimmungen“ (Artikel 5 des Urheberrechtsgesetzes). Urheberrechte werden gewährt Zeitpunkt der Entstehung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, ohne dass es dafür eines Prüfungs- oder Registrierungsverfahrens bedarf (formloses Prinzip). Mit anderen Worten: Das Urheberrecht wird automatisch zum Zeitpunkt der Erstellung gewährt und der Autor kann das Recht ausüben. Dies gilt auch dann nicht, wenn jemand anderes ein ähnliches Werk erstellt. Um das Urheberrecht auszuüben, müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie der Urheber sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG).
In den Vereinigten Staaten wurde das „Formalismus“-System, das eine Registrierung bei einer Regierungsbehörde erforderte, um ein Urheberrecht zu erhalten, bis in die letzten Jahre beibehalten, wurde jedoch 1989 mit der Berner Übereinkunft endgültig abgeschlossen, was zu einer Verlagerung auf a führte „Formalismussystem“. Hat. Darüber hinaus schloss Japan 1899 die Berner Übereinkunft ab.
Für gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken) ist hingegen die Anmeldung beim Patentamt Voraussetzung für die Rechtserteilung (§ 66 Abs. 1 PatG, § 14 Abs. 1). des Gebrauchsmustergesetzes (§ 20 Abs. 1, Markengesetz § 18 Abs. 1). Selbst wenn Sie also eine Idee entwickeln, können Sie Ihre Idee nicht umsetzen, wenn jemand anders einen Antrag mit ähnlichem Inhalt einreicht und die Rechte erhält (First-to-File-Prinzip). In diesem Sinne gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Um gewerbliche Schutzrechte auszuüben, können Sie durch eine Anmeldung beim Patentamt nachweisen, dass Sie der Rechtsinhaber sind.
In den Vereinigten Staaten wurde bis in die letzten Jahre das „First to invent“-System beibehalten, das demjenigen Patentrechte gewährt, der als Erster etwas erfindet, doch im Jahr 2013 wurde schließlich der Patent Law Amendment Act erlassen und das System auf das „First to Invent“-System umgestellt „First to file“-System.
Um gewerbliche Schutzrechte zu erhalten, fallen Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie Registrierungsgebühren an. Wenn Sie einen Vertreter mit der Einreichung der Anmeldung beauftragen, fallen diese Gebühren an. Selbst wenn Sie einen wertlosen Antrag einreichen und die Rechte erhalten, verschwenden Sie am Ende Ihr Geld, wenn Sie die Rechte nicht ausüben. In diesem Sinne ist es unerlässlich, gewerbliche Schutzrechte „sorgfältig und zeitnah“ anzumelden.