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Folge 12

In Folge 11 haben wir Designs erklärt, die auf funktionaler Schönheit basieren. Wenn in diesem Fall ein Gegenstand, der Gegenstand einer Designregistrierung ist, auf seine Funktion ausgerichtet ist, wird er Gegenstand einer Gebrauchsmusterregistrierung.
In den Vereinigten Staaten sind sowohl Designs als auch Gebrauchsmuster in das Patentsystem integriert und als Designpatente und Gebrauchspatente geschützt. Die Beziehung zwischen beiden wird vom US-Patent- und Markenamt wie folgt erklärt:
„Im Allgemeinen schützt ein „Gebrauchspatent“ die Art und Weise, wie ein Artikel verwendet wird und funktioniert (35 U.S.C. 101), während ein „Designpatent“ das Aussehen eines Artikels schützt (35 U.S.C. 171). Das dekorative Erscheinungsbild eines Artikels umfasst seine Form/Konfiguration oder die auf den Artikel aufgebrachte Oberflächenverzierung oder beides. Sowohl Design- als auch Gebrauchspatente können für einen Artikel erhalten werden, wenn die Erfindung sowohl in seinem Gebrauchs- als auch in seinem dekorativen Erscheinungsbild liegt.
Während Gebrauchs- und Designpatente rechtlich getrennten Schutz bieten, sind der Gebrauchs- und der dekorative Charakter eines Artikels möglicherweise nicht leicht zu trennen. Hergestellte Artikel können sowohl funktionale als auch dekorative Eigenschaften besitzen.“ (https://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/s1502.html#d0e150263)
Die obige Erklärung gilt auch in Japan. Wenn Sie ein Design auf der Grundlage funktionaler Schönheit erstellen, sollten Sie auch eine Gebrauchsmusterregistrierung für diese Funktion beantragen. Wenn Sie eine Erfindung machen, die sich durch ihre Form oder Konfiguration auszeichnet, sollten Sie für diese Form oder Konfiguration auch eine Designregistrierung beantragen.
Wenn Sie sowohl Rechte an einem Design als auch an einem Gebrauchsmuster erwerben, besteht bei der Ausübung Ihrer Rechte gegen eine Verletzung die Chance, dass das andere anerkannt wird, auch wenn eines davon nicht anerkannt wird.