Folge 10
In Episode 9 haben wir Markenanmeldungen erklärt, aber dieses Mal werden wir uns mit Appellieren befassen.
Auch wenn Sie eine Patent-, Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung einreichen und eine Ablehnungsentscheidung erhalten,
können Sie gegen die Ablehnungsentscheidung Appellieren einlegen.
Bei Appellieren gegen Ablehnungsentscheidungen haben rund 70 % der Anmeldungen für Patente, Designs und Marken Erfolg.
Führt diese Appellieren gegen die Entscheidung des Prüfers zu einer ablehnenden Entscheidung, können beim High Court of Intellectual Property rechtliche Schritte unternommen werden, um die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben. In etwa 80 % der Fälle wird die erstinstanzliche Entscheidung jedoch bestätigt (https://www.jpo.go.jp/resources/report/sonota-info/document/panhu/shinpan_gaiyo.pdf).
Wenn Sie also beabsichtigen, Rechte zu erwerben, lohnt es sich, gegen die Ablehnungsentscheidung Appellieren einzulegen, auch wenn Ihr Antrag in der Prüfungsphase abgelehnt wird, sofern Ihr Budget dies zulässt.
Wenn Sie vor Gericht in der ersten Instanz verlieren, ist es nicht ungewöhnlich, den Anwalt zu wechseln, wenn Sie eine zweite Instanz (Berufungsgericht) einreichen.
Die Prüfung von Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte (Patente, Designs, Marken) ist die erste Instanz, die Appellieren gegen die ablehnende Entscheidung die zweite Instanz.
Sollte Ihr Antrag bei der Prüfung abgelehnt werden und Sie Einspruch einlegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Agenten zu wechseln.
Die Frist für die Berufung gegen eine Ablehnungsentscheidung beträgt jedoch drei Monate ab dem Tag der Zustellung einer beglaubigten Kopie der Entscheidung. Wenn Sie also den Agenten wechseln möchten, müssen Sie sofort nach Erhalt einer beglaubigten Kopie der Entscheidung einen neuen Agenten beantragen .
Insbesondere bei der Einreichung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Zurückweisung einer Patentanmeldung, Änderungen des Umfangs der Patentansprüche usw. kann gleichzeitig mit dem Berufungsantrag gestellt werden (Patentgesetz, Artikel 17-2, Absatz 1 Punkt 4). In diesem Fall wird der Fall im Rahmen einer vorläufigen Prüfung verhandelt (Artikel 162 des Gesetzes). Daher ist es notwendig, sofort einen neuen Agenten anzufordern nach Zustellung der beglaubigten Kopie des Gutachtens, um zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.