Folge 5
Als Fortsetzung von Episode 4 werden wir den Schutz geistiger Eigentumsrechte durch verschiedene Gesetze erläutern.
Softwarealgorithmen (Computerprogrammalgorithmen) sind patentrechtlich geschützt und werden in Flussdiagrammen dargestellt. Bei der Ausübung von Rechten an einer Programmerfindung muss die Erfindung gemäß dem Flussdiagramm mit der gegenständlichen Erfindung verglichen und der Algorithmus der gegenständlichen Erfindung analysiert werden. Als Ergebnis der Analyse kann der technische Anwendungsbereich einer patentierten Erfindung (Artikel 70 des Patentgesetzes) vor Gericht, selbst wenn er feststellt, dass das Recht verletzt wurde, enger oder weiter ausgelegt werden als der Anwendungsbereich der Ansprüche. Diese entsprechen den Präzedenzfällen 1 und 2 von „Technischer Umfang patentierter Erfindungen und ihre Interpretation“ in [Referenzmaterialien].
Von Programmen angezeigte Bilder sind jetzt durch das 2019 überarbeitete Design Act geschützt (in Kraft getreten am 1. April 2020). Der Vergleich der Designs in den Bildern ist selbsterklärend. Wenn jedoch der Rechtsinhaber bei der Ausübung von Geschmacksmusterrechten feststellt, dass Ähnlichkeiten bestehen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Gericht auch feststellen wird, dass es sich um Ähnlichkeiten handelt.
Wenn dasselbe geistige Eigentumsrecht durch mehrere Gesetze geschützt ist, kann es, selbst wenn eines davon erfolglos bleibt, durch andere Gesetze geschützt werden.