Zuvor gab es von der Japan Patent Attorneys Association eine „Patentanwaltsvergütungstabelle“, die jedoch mit der Inkraftsetzung des neuen Patentanwaltsgesetzes am 6. Januar 2001 abgeschafft wurde.
Derzeit ist es jeder Agentur gestattet, ihre eigenen Gebühren festzulegen.
Die Japan Patent Attorneys Association führte eine Umfrage unter Patentanwälten durch, die Patentämter betreiben, und veröffentlichte die Ergebnisse, um Mandanten über die ungefähre Höhe der Patentanwaltsgebühren zu informieren. (https://www.jpaa.or.jp/free_consultation/howto-request/attorneyfee/attorneyfeequestionnaire/)
Unsere Honorare werden auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Umfrage festgelegt, sodass sie der durchschnittlichen Vergütung entsprechen.
Durch die Bereitstellung eines überdurchschnittlichen Service erzielen wir jedoch eine kostengünstige Preisgestaltung.
Derzeit steht unsere Preisliste nur Kunden mit konkreter Anfrage zur Verfügung, für die Zukunft erwägen wir jedoch eine Online-Veröffentlichung.